Härtefallprogramm

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ien Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Die Obergrenzen für A-Fond-perdu-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes bzw. 750'000 Franken je Unternehmen erhöht. 

 

Die wichtigsten Punkte:

- Bei Schliessung ist kein Nachweis des Umsatzrückgangs mehr nötig. 

- Es können auch Umsatzrückgänge vom 2021 mitberücksichtigt werden.

- Dividendenverbot gilt noch für 3 Jahre oder bis zur Rückzahlung der Hilfe. 

- Geschlossene Betriebe müssen weniger Nachweise erbringen.

- Obergrenze für A-Fond-perdu-Beiträge wurden erhöht.