Per 1. Januar 2022 wird bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8 % auf 0.9 % erhöht
(neuer Art. 5a Abs. 2 der Verordnung vom 10. Februar 1993 des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer; Berufskostenverordnung). Weiter wurde
die Mehrwertsteuerinfo 8 Privatanteile entsprechend aktualisiert. Der Mindestbettrag pro Monat von CHF 150 wurde nicht verändert. Kontokorrentbelastungen oder Lohnaufrechnungen sind somit
bei der Überschreitung des Mindestbetrags pro Monat per 1.1.2022 anzupassen.